Bezirksarbeitskreis (BAK)
Der BAK ist das Leitungsgremium des Bezirksjugendwerks. Er setzt sich zusammen aus dem Vorstand des Bezirksjugendwerks und Vertretern aus Orten des Bezirks, die von der Delegiertenversammlung jeweils für drei Jahre gewählt weden.
Seine Aufgaben:
Der BAK berät und beschließt im Rahmen der Beschlüsse der
Delegiertenversammlung Vorhaben und Schwerpunkte
evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk.